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Förderprogramm E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen gestartet
Neues Förderprogramm seit Juni 2021
Mit dem Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ bietet die Stadt Stuttgart jetzt allen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen Zuschuss zur Neuanschaffung eines elektrisch unterstützten Trikes und sorgt damit für mehr nachhaltige Mobilität in Stuttgart.
Voraussetzung
Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die die Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt. Hauptwohnsitz der Antragstellenden ist Stuttgart. Ausführliche Informationen unter www.stuttgart.de/e-trike
Fördersumme
Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro für Kauf oder Leasing eines neuen E-Trikes, jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich zur Grundförderung können weitere 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus frühestens drei Jahre nach Beschaffung des E-Trikes beantragt werden. Die Förderung berücksichtigt ebenso soziale Komponenten. Das bedeutet, dass für Haushalte mit Bonuscard+Kultur die Grundförderung um weitere 1.000 Euro und für FamilienCard um 500 Euro erhöht wird.
Antragsformular E-Trike Förderung
Weiterführende Informationen und Downloads:
Förderrichtlinie E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter:innen (Stand 16.06.2021)
Faltblatt E-Trike Förderung (barrierefrei)