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  • Radverkehr

    Neue Fahrradgaragen eingerichtet

    Gute Nachrichten für Radfahrende in Stuttgart:

    Ab sofort stehen in zwei neuen Fahrradgaragen insgesamt 40 sichere Abstellplätze zur Verfügung. Die neuen Standorte in Stuttgart-West und Bad Cannstatt bieten mehr Komfort und Schutz für Fahrräder und fördern den Radverkehr in der Stadt.

    In Stuttgart-West wurde in der Spittastraße eine neue Radgarage mit 20 Abstellplätzen aufgestellt. Gerade in diesem dicht besiedelten Stadtbezirk, in dem private Abstellflächen rar sind, bietet die neue Fahrradgarage eine praktische Lösung für Anwohnende sowie Pendler.
    Damit konnte neben der Fahrradgarage in der Hasenbergstraße bereits eine zweite Radgarage im Stuttgarter Westen aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Neben den Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Pedelecs bietet die Garage die Möglichkeit, zusätzlich ein Schließfach zu buchen.

    In Bad Cannstatt gibt es jetzt am Haus des Sports eine neue Radgarage mit 20 Fahrradstellplätzen. Besucher der zahlreichen Sport- und Veranstaltungsstätten können ihre Fahrräder dort sicher und geschützt abstellen.

    Plätze in den Fahrradgaragen in Stuttgart können für einen Tag, eine Woche, einen Monat oder für ein ganzes Jahr hier gebucht werden.

    Weitere Standorte sind bereits in Planung

    Um den Radverkehr weiter zu fördern, sollen zukünftig in Wohngebieten weitere Fahrradgaragen aufgestellt werden. Die nächsten Standorte sind am Paul-Gerhardt-Platz, an der Elisabethenanlage und am Anton-Wilhelm-Amo-Platz vorgesehen.

    Fahrradgarage am Haus des Sports in Bad Cannstatt
    Fahrradgarage am Haus des Sports in Bad Cannstatt, Foto: Landeshauptstadt Stuttgart
  • Carsharing

    Stuttgarter freuen sich über Carsharing-Gutscheine

    Die Stadt Stuttgart fördert aktiv das Carsharing als flexible und umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto. Im Rahmen der Carsharing-Kampagne „Ein Parkplatz nur für Dich“ konnten Stuttgarterinnen und Stuttgarter im Dezember 2024 bei einer Schnitzeljagd wertvolle Gutscheine für ihre nächste Carsharing-Fahrt gewinnen. Drei Gewinner erzählen, welche Vorteile ein Auto zum Teilen für sie hat:

    „Als Familie mit zwei Kindern sind wir im Alltag hauptsächlich mit dem Fahrrad unterwegs und ergänzen dies flexibel mit Carsharing. So haben wir immer das passende Auto, wenn wir eines brauchen – auch für den Urlaub.“ Carsharing-Nutzer Michael Schulze (im Bild)

    „Mit Carsharing sparen wir uns als Familie ein eigenes Auto und auch die aufwändige Parkplatzsuche. Carsharing nutzen wir nicht nur für Erledigungen in der Stadt, sondern auch für längere Ausflüge und den Urlaub. Die Nutzung ist sehr einfach und es findet sich auch spontan immer ein passendes Fahrzeug, meistens auch in nächster Nähe. Flottenumfang und Fahrzeuge sowie Service und Kommunikation sind top. Unser kleiner Beitrag für mehr schönen öffentlichen Raum in Stuttgart.“ Carsharing-Nutzer Johannes Dörle

    „Ich liebe Autofahren, und mit Carsharing kann ich mir ab und zu diesen Luxus gönnen, auch ohne eigenes Auto. Stadtmobil ist für mich der Weg in die Zukunft vom Individual- zum Kollektivverkehr.“ Carsharing-Nutzer Paul Mellenthin

    Weitere Infos zum Thema Carsharing gibt es hier: stuttgart.de/carsharing

    Gutschein-Finder Michael Schulze
  • Gemeinderat verlängert Parkgebührenbefreiung

    Carsharing-Fahrzeuge parken im öffentlichen Straßenraum kostenlos

    Kürzlich hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen, dass Carsharing-Fahrzeuge im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet weiterhin kostenlos im öffentlichen Straßenraum parken dürfen. Diese Verlängerung der Parkgebühren-Befreiung gilt nun für zwei weitere Jahre – also bis Ende 2026. Auch mit einbezogen in die Befreiung wurden die Sharing-Mopeds, in Stuttgart meist die E-Moped-Marke stella.

    Für viele Menschen in Stuttgart ist Carsharing genau das richtige Mobilitätsangebot: flexibel und ohne die hohen Fixkosten beim eigenen Auto. Daher möchte die Stadt das Carsharing weiterhin fördern.

    Das freie Parken gilt nur für Carsharing‐Organisationen, die nach dem Carsharinggesetz anerkannt und entsprechend äußerlich erkennbar sind. Die Vorschriften über Halt‐ und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten.

    Stadtmobil Carsharing